Ökologisch-Demokratische Partei
Ortsverband Neufahrn-Eching

Veröffentlicht im Echinger Forum, Ausgabe 08/2023

Wegweisung zum Hollerner See

Unser Schreiben [1] an die Gemeindeverwaltung hat gewirkt. Seit kurzem weist am Echinger S-Bahn-Halt, in der Nähe des Kioskes, ein Schild die Richtung, die der Radler einzuschlagen hat, um zum Hollerner See zu kommen. Das Fehlen einer solchen Beschilderung war schon zu Riemensbergers Zeit im Gemeinderat angesprochen worden, doch offenbar wurde dieser Belang nicht mit Nachdruck verfolgt. Folgt man diesem ersten Schild, kommen etliche Stellen, an welchen es geradeaus nicht weitergeht. "Irgendwie" fahren ist, was bleibt. Einfache Schilder mit Radsymbol und Pfeil wären kein unverhältnismäßiger Aufwand gewesen, zumal die Verwaltungen sonst eifrigst beschildern. Beispielsweise bei Rissen oder von Wurzeln aufgeworfenen Stellen im Asphalt. An einer wichtigen Stelle jedoch fehlt nach wie vor ein Wegweiser zum Hollerner See, nämlich am Bahnhof von Lohhof.

Zum See hier links - einer der neuen Wegweiser an der Hollerner Straße
Zum See hier links - einer der neuen Wegweiser an der Hollerner Straße

Die Doppelzüngigkeit der "Alternative für Deutschland"

Im Februar 2019 nahm das Volksbegehren Artenvielfalt "Schützt die Bienen" die zweite und entscheidende Hürde. Binnen zwei Wochen erschienen 18,4 Prozent der bayerischen Wahlerinnen und Wähler in ihren jeweiligen Rathäusern und unterstützten mit ihrer Unterschrift einen Gesetzentwurf. Demnach sollten in Bayern wieder Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen geschaffen und durch mehr ökologischen Anbau weniger Herbizide und Insektizide eingesetzt werden. Weil die CSU-Regierung es vermutlich nicht darauf ankommen lassen wollte, bei einem dadurch fälligen Volksentscheid den kürzeren zu ziehen, handelte sie mit den Initiatoren des Volksbegehrens aus, wie ein vom Landtag verabschiedetes Gesetz lauten müsste, damit das Anliegen des Volksbegehrens als "erledigt" angesehen werden dürfe.

Da sich die "Alternative für Deutschland" (AfD) profiliert, indem sie - in Übereinstimmung mit der ÖDP - bundesweite Volksentscheide fordert, ist vielsagend, wie sie sich gegenüber dem bayerischen Volksbegehren Artenvielfalt positioniert. Der AfD war dessen Ausgang so sehr ein Dorn im Auge, dass sie klagte und gerichtlich prüfen lässt, inwieweit das seitdem geltende Gesetz zum Artenschutz verfassungsgemäß sei [2]. Beim erstbesten Belang in einem für sie bedeutungslosen Politikfeld also spannt die AfD spitzfindige Juristen ein, um ein direktdemokratisch angestoßenes Gesetz auszuhebeln. Offenbar ist es mit ihrer Behauptung, die AfD baue auf die Urteilskraft des Bürgers, nicht weit her.

Allen, die 2019 zum Erfolg beitrugen, sei noch die aktuelle Zwischenbilanz [3] zur Umsetzung dieses Volksbegehrens als Lesestoff empfohlen. Sie ist "Gute Indikatoren, aber beunruhigende Fakten" überschrieben.

Markus Hiereth

Nachtrag vom 18.10.2023

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Klage der AfD gegen das ÖDP-Volksbegehren "Rettet die Bienen" abgewiesen. Für den ehemaligen ÖDP-Landesvorsitzenden Bernhard Suttner "ist von größter Bedeutung, dass der Verfassungsgerichtshof den Anschlag der AfD auf die direkte Demokratie in Bayern abgewehrt hat". In der Pressemitteilung anlässlich der Gerichtsentscheidung mahnt die ÖDP die Staatsregierung, dem Gesetz zum Artenschutz nicht nur in Trippelschritten Geltung zu verschaffen.

Quellen und Verweise

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veröffentlicht auf unserer Internetpräsenz
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ödp Neufahrn/Eching
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Markus Hiereth
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